Für Vermieter

Sie möchte Wohnraum oder Gewerbe vermieten?

Sehr geehrte Vermieter, 

seit Mai 2015 hat der Gesetzgeber bei Wohnraumvermietung die Umlegung einer Makler-Provision auf den Mieter untersagt.

Viele Vermieter haben sich daraufhin entschlossen, die Vermietung Ihrer Immobilie selbst in die Hand zu nehmen. Sparen Sie sich die Zeit und den enormen Aufwand, einen Mieter für Ihre Immobilie zu finden und überlassen Sie uns die Arbeit. Wir bieten Ihnen von der Vermarktung über die Interessentenprüfung, der Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrages sowie dem Besichtigungsmanagement bis hin zur Übergabe mit Protokoll alles, Ihre Immobilie sorgenfrei, langfristig und rentabel zu vermieten. 

Hierbei berechnen wir nicht die branchenüblichen, starren 2,38 Netto-Kaltmieten sondern verhandeln jeden Auftrag individuell.

Gewerbe-Vermietung

Bei Gewerbe-Vermietung gilt diese neue Gesetzgebung nicht, hier obliegt es dem Vermieter, die Makler-Provision gesamt oder z.B. zur Hälfte auf den Mieter umzulegen.

Bei sehr schwierigen Objekten ist es allerdings ratsam, die Provision nicht auf den Mieter abzuwälzen, dadurch verringert sich ein längerer Leerstand möglicherweise erheblich. In der Gewerbe-Vermietung berechnen wir 2,38 Netto-Kaltmieten, unabhängig der Verteilung auf Mieter und Vermieter. Branchenüblich sind hier häufig 3,57 Netto-Kaltmieten. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch!